Grundsätzlich prüfen wir Forderungen aus beendeten Mietverhältnissen sowie entsprechende Konstellationen in professionellen Bestands- und Fondsstrukturen.
Ja. Neben zusammenhängenden Beständen können auch einzelne dokumentierte Fälle eingeordnet werden.
Ja. Wenn mehrere Fälle in einem strukturierten Zusammenhang stehen, ist auch eine gebündelte Prüfung möglich.
Nein. Für die erste Einordnung reichen die Eckdaten. Im weiteren Verlauf zeigt sich, welche Unterlagen sinnvoll sind.
Sie übermitteln zunächst die grundlegenden Informationen zum Fall. Danach erfolgt die Sichtung und persönliche Rückmeldung.
Je klarer die Unterlagenlage, desto besser. Für die erste Einordnung ist jedoch nicht immer sofort die vollständige Tiefe erforderlich.
Ja. Asset Manager gehören ausdrücklich zu den relevanten Zielgruppen, insbesondere im Zusammenhang mit betreuten Fonds- und Bestandsstrukturen.
Nein. Die erste Prüfung dient gerade dazu, einzuordnen, ob der Fall zum fachlichen Fokus passt.
Das hängt vom Einzelfall und von der Unterlagenlage ab. Ziel ist eine zügige, aber nicht oberflächliche Einordnung.
Ja. Die erste Anfrage dient der Einordnung und schafft die Grundlage für die weitere Abstimmung.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Dann senden Sie uns einfach die Eckdaten Ihres Falls oder Ihre konkrete Rückfrage. Wir melden uns persönlich zurück.
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Klarer Fokus. Saubere Prüfung. Persönliche Rückmeldung.